Schock in Psychatrie: Pfleger (60) vergeht sich an Patienten
Garmisch-Partenkirchen - Sexueller Missbrauch von zwei Patientinnen in der Psychiatrie: Das Amtsgericht hat einen 60 Jahre alten Krankenpfleger deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Urteil mit acht Monaten Haft auf Bewährung bei einer Geldauflage von 1500 Euro an das „Haus Röhling“ für Alkoholkranke in Mittenwald erscheint Prozessbeobachtern milde. Doch der Mann, der inzwischen selbst krank ist und in Frührente gehen wird, hatte nach längerem Zögern die Taten eingestanden. Beide Opfer mittleren Alters mussten vor Gericht nicht aussagen.
Vier Delikte im Juli und im September 2007 hatte Staatsanwältin Andrea Pentenrieder dem Pfleger vorgeworfen. Eine Patientin soll der 60-Jährige erst über und dann unter dem Nachthemd an der Brust gestreichelt haben. Später soll er sich neben die Frau gesetzt und ihre Hand auf sein Glied gelegt haben. Im zweiten Fall soll der Pfleger in einem Therapieraum der Lech-Mangfall-Kliniken den Oberkörper einer Patientin entblößt haben, um ihre Brust zu küssen. Danach habe der 60-Jährige der Frau sein Glied gezeigt und ihr eine Liebesnacht bei sich zu Hause versprochen.
Ganz so sei es nicht gewesen, wandte der Beschuldigte zunächst ein. Eine der Frauen sei auf ihn losgegangen, als er ihr Bett machen wollte. Er habe sie lediglich „durch Streicheleinheiten beruhigen“ wollen. Das Streicheln ihrer Brust habe sich dabei eher zufällig ergeben. Der Pfleger will der Frau sogar gesagt haben, dass sie nicht weitermachen könnten: Es gelte, eine Therapie zu absolvieren „und nicht so eine Spielerei“. Die zweite Patientin habe ihn im Therapieraum umarmt und geküsst, er habe weitergehende Zärtlichkeiten abgelehnt.
In der Verhandlung gab der Angeklagte ein Suchtproblem an: „Ich bin nicht ganz trocken, trinke abends mal ein Bier.“ Am Abend vor seinem Prozess habe er vor Angst 12 oder 13 Weißbier getrunken. Amtsrichter Michael Rothärmel rief angesichts dessen die Polizei für den Alko-Test. Die Beamten kamen auf 1,1 Promille – für die Verhandlungsfähigkeit aber reichte das. „Er sieht sich eher als Opfer, das sich gewehrt hat“, sagte Verteidiger Sören Mayer.
Der Richter wollte vermeiden, dass die zwei Opfer des 60-Jährigen als Zeugen vor Gericht aussagen müssen. Ihm liege die Stellungnahme einer dritten Frau vor; mehrere Kollegen hielten diese Vorwürfe für durchaus möglich, erklärte Rothärmel. Nach langem Zögern gab der Beschuldigte dann doch einen Teil der Anklage zu: „Mir tat die Nähe der zwei Frauen gut. Ich wollte es aber auf der Station nicht sagen, sonst wäre ich versetzt worden.“ Er habe eine Frau an der Brust geküsst, auch die Berührung des Penis’ räumte er ein. Im Schlusswort kündigte der Mann an, andernorts ganz neu anfangen zu wollen.
Wegen des sexuellen Missbrauchs beantragte die Staatsanwältin neun Monate auf Bewährung. Der Verteidiger plädierte auf sechs Monate. Das Urteil beschränkte der Richter dann auf zwei der vier Fälle, „auch wenn in jener Zeit vermutlich noch mehr vorgefallen ist“. Der 60-Jährige „wollte sich auf Eigeninitiative Zärtlichkeiten abholen und nicht auf Wunsch der Frauen“.
Quelle:
http://www.merkur-online.de/lokales/nac ... 25851.html